- Bonität
- Kreditwürdigkeit; i.e.S. Qualität eines institutionellen oder individuellen ⇡ Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; i.w.S. der gute Ruf von Personen und Firmen im Geschäftsverkehr. Die B. beruht auf der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers, seinen Zahlungen nachzukommen. Deshalb sind Gegenstand der Kreditwürdigkeitsprüfung die persönliche und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit. Im Wertpapiergeschäft wird die B. des Schuldners (Emittenten) durch ⇡ Rating eingestuft. Im Kreditgeschäft wurden Ratingverfahren bisher vorrangig zur Bewertung des Länderrisikos eingesetzt, aber auch zunehmend zur Einstufung der Kreditnehmer in verschiedene Risikoklassen (internes Rating). Literatursuche zu "Bonität" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.